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Vorzeitiger Ruhestand: Das sind die Abschläge bei der Rente mit 67
Norbert Blüm hatte gar nicht so unrecht. „Die Rente ist sicher“, hatte der frühere Arbeitsminister einst gesagt – und sich damit kübelweise Spott auf Lebenszeit eingehandelt. Dabei ist die Rente vermutlich wirklich relativ sicher. Nur ihre Höhe nicht. Ein Zusatz, der nun Schritt für Schritt in der Lebensrealität der Menschen hierzulande ankommt. Denn der Generationenvertrag, den das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente darstellt, funktioniert nicht mehr. Die Deutschen leben länger – und die Gesamtbevölkerung wird älter, weil weniger Kinder zur Welt kommen.
Ein heute in Deutschland geborenes Mädchen hat laut Statistischem Bundesamt eine Lebenserwartung von mehr als 82 Jahren, ein Junge wird etwa 77,5 Jahre alt. Wissenschaftler schätzen, dass diese Zahlen sogar übertroffen werden, da der medizinische Fortschritt nicht einberechnet wird. Die private Versicherungswirtschaft, die die Beiträge ihrer Kunden ja sicher am Kapitalmarkt anlegen muss, bemisst die Lebenserwartung ihrer Kunden sogar noch um einiges großzügiger.
Sie geht zur Berechnung ihrer Beiträge davon aus, dass Männer wie Frauen im Durchschnitt über 90 Jahre alt werden. Für die Rentenkassen, eh schon chronisch blank, wird es also noch schlimmer werden. Die Rente mit 67, die am 1. Januar eingeführt wurde, ist demnach ein unvermeidbarer Schritt. Doch in der Realität wird die Regelung für viele auf eine Rentenkürzung hinauslaufen.
Jahrgang 1947 Arbeitet bis zum Alter von 65 Jahre + 1 Monate Rentenbezugsdauer Männer: 25,10 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 28,85 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 7,2 Prozent
Jahrgang 1948 Arbeitet bis zum Alter von 65 + 2 Rentenbezugsdauer Männer: 25,28 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 29,02 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 7,2 Prozent
Jahrgang 1949 Arbeitet bis zum Alter von 65 + 3 Rentenbezugsdauer Männer: 25,47 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 29,2 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 7,5-8,1 Prozent
Jahrgang 1950 Arbeitet bis zum Alter von 65 + 4 Rentenbezugsdauer Männer: 25,65 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 29,38 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 8,4 Prozent
Jahrgang 1951 Arbeitet bis zum Alter von 65 + 5 Rentenbezugsdauer Männer: 25,83 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 29,56 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 8,7 Prozent
Jahrgang 1952 Arbeitet bis zum Alter von 65 + 6 Rentenbezugsdauer Männer: 26,02 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 29,74 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 9,9 Prozent
Jahrgang 1953 Arbeitet bis zum Alter von 65 + 7 Rentenbezugsdauer Männer: 26,20 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 29,91 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 9,3 Prozent
Jahrgang 1954 Arbeitet bis zum Alter von 65 + 8 Rentenbezugsdauer Männer: 26,38 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,09 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 9,6 Prozent
Jahrgang 1955 Arbeitet bis zum Alter von 65 + 9 Rentenbezugsdauer Männer: 26,56 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,26 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 9,9 Prozent
Jahrgang 1956 Arbeitet bis zum Alter von 65 + 10 Rentenbezugsdauer Männer: 26,74 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,44 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 10,2 Prozent
Jahrgang 1957 Arbeitet bis zum Alter von 65 + 11 Rentenbezugsdauer Männer: 26,92 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,61 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 10,5 Prozent
Jahrgang 1958 Arbeitet bis zum Alter von 66 Rentenbezugsdauer Männer: 27,10 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,78 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 10,8 Prozent
Jahrgang 1959 Arbeitet bis zum Alter von 66 + 2 Rentenbezugsdauer Männer: 26,40 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,04 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 11,4 Prozent
Jahrgang 1960 Arbeitet bis zum Alter von 66 + 4 Rentenbezugsdauer Männer: 26,58 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,21 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 12,0 Prozent
Jahrgang 1961 Arbeitet bis zum Alter von 66 + 6 Rentenbezugsdauer Männer: 26,75 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,38 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 12,6 Prozent
Jahrgang 1962 Arbeitet bis zum Alter von 66 + 8 Rentenbezugsdauer Männer: 26,93 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,55 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 13,2 Prozent
Jahrgang 1963 Arbeitet bis zum Alter von 66 + 10 Rentenbezugsdauer Männer: 27,10 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,72 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 13,8 Prozent
Jahrgang 1964 Arbeitet bis zum Alter von 67 Rentenbezugsdauer Männer: 26,39 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 29,96 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 14,4 Prozent
Für die Jahrgänge 1965 bis 1976 eine Prognose des aktuellen Staffelmodells fortgeführt bis zur Rente mit 70
Jahrgang 1965 Arbeitet bis zum Alter von 67 + 2 Rentenbezugsdauer Männer: 26,57 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,12 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 15,0 Prozent
Jahrgang 1966 Arbeitet bis zum Alter von 67 + 4 Rentenbezugsdauer Männer: 26,74 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,29 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 15,6 Prozent
Jahrgang 1967 Arbeitet bis zum Alter von 67 + 6 Rentenbezugsdauer Männer: 26,91 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,46 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 16,2 Prozent
Jahrgang 1968 Arbeitet bis zum Alter von 67 + 8 Rentenbezugsdauer Männer: 27,07 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,62 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 16,8 Prozent
Jahrgang 1969 Arbeitet bis zum Alter von 67 + 10 Rentenbezugsdauer Männer: 27,24 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,79 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 17,4 Prozent
Jahrgang 1970 Arbeitet bis zum Alter von 68 Rentenbezugsdauer Männer: 26,52 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,02 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 18,0 Prozent
Jahrgang 1971 Arbeitet bis zum Alter von 68 + 4 Rentenbezugsdauer Männer: 26,69 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,18 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 19,2 Prozent
Jahrgang 1972 Arbeitet bis zum Alter von 68 + 8 Rentenbezugsdauer Männer: 26,85 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 30,34 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 20,4 Prozent
Jahrgang 1973 Arbeitet bis zum Alter von 69 Rentenbezugsdauer Männer: 26,13 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 29,57 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 21,6 Prozent
Jahrgang 1974 Arbeitet bis zum Alter von 69 + 4 Rentenbezugsdauer Männer: 26,29 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 29,73 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 22,8 Prozent
Jahrgang 1975 Arbeitet bis zum Alter von 69 + 8 Rentenbezugsdauer Männer: 26,45 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 29,89 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 24,0 Prozent
Jahrgang 1976 Arbeitet bis zum Alter von 70 Rentenbezugsdauer Männer: 25,72 JahreRentenbezugsdauer Frauen: 29,11 Jahre Abschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren: 25,2 Prozent
Quelle: Deutsche Aktuarvereinigung, Anmerkungen: 1. Rentenbezugdauer durchschnittlich, basierend auf Restlebenserwartung, errechnet für private Versicherungswirtschaft, in Jahren. 2. Rentenabschlag bei Renteneintritt mit 63 Jahren nach mindestens 35 Jahren Anwartschaft, Zahlen in Prozent
Betroffen von der Rente mit 67 sind alle Jahrgänge ab dem Jahr 1947. Zunächst wird das Rentenalter schrittweise jedes Jahr um einen, für alle Jahrgänge ab 1959 um zwei Monate angehoben. Für alle ab 1964 Geborenen gilt dann die Rente mit 67. Eine Ausnahme stellt dar, wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat: Er darf ohne Abschläge mit 65 aufhören.
Konkret heißt das etwa: Wer 1953 geboren ist, muss künftig bis zum Alter von 65 Jahren und 7 Monaten arbeiten, wer 1962 geboren ist, darf mit 66 Jahren und 8 Monaten in Pension gehen. Derzeit gehen Männer durchschnittlich mit 63,8 Jahren in Rente, Frauen mit 63,3.
Trotzdem zahle sich die gesetzliche Rente noch aus, sagt Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung: „Auch in Zukunft gibt es für Ruheständler mehr Rente, als sie an Beiträgen eingezahlt haben.“ Die Rendite bleibe positiv. Ein Durchschnittsrentner, der 45 Jahre lang eingezahlt hat und während seines Berufslebens durchschnittlich verdient hat, bekommt heute etwa 1236 Euro Rente im Monat. Wenn er bis 67 arbeitet, erhält er in Westdeutschland monatlich 56 Euro mehr Rente, im Osten etwa 48 Euro.

Und wer mindestens 35 Jahre eingezahlt hat, kann auch weiterhin früher in den Ruhestand gehen. Doch das kostet: Für jeden Monat weniger Arbeit fällt ein Abschlag von 0,3 Prozent, also maximal 3,3 Prozent im Jahr, an. Wer also mit 63 statt 67 in Rente gehen will, muss Abzüge von 14,4 Prozent hinnehmen. Bei einer Rente von 1236 Euro sind das immerhin knapp 178 Euro. Andersherum bekommt, wer länger als bis 67 arbeitet, jeden Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent – das summiert sich auf sechs Prozent im Jahr. „Das sind Einzelfälle, aber wenn der Arbeitgeber es zulässt, besteht die Möglichkeit, länger zu arbeiten“, sagt Braatz.
Noch vor 50 Jahren hat ein Ruheständler im Schnitt 9,9 Jahre Rente bezogen – 2010 dagegen fast doppelt so lange, nämlich 18 Jahre. Tendenz steigend. Gepaart mit dem sinkenden Bevölkerungswachstum wird das für die umlagefinanzierte, gesetzliche Rentenversicherung zum Problem: Bis 2030, so schätzen Experten, kommen auf einen Rentenempfänger nur noch zwei Beitragszahler. Ein Trend, der es als eine Frage der Zeit erscheinen lässt, wann die Rente mit 70 kommt.
Der Arbeitsmarkt immerhin signalisiert einen leicht positiven Trend: Seit 2007 ist die Zahl der älteren Beschäftigten von 39,7 auf 46,1 Prozent gestiegen und hat sich in den vergangenen zehn Jahren sogar verdoppelt, wie die Bundesagentur für Arbeit bekannt gab. Das liegt vor allem an Frauen, deren Beschäftigungsquote sich im vergangenen Jahrzehnt sogar verdreifacht hat. Andererseits sind die 60- bis 64-Jährigen im Schnitt deutlich länger arbeitslos als jüngere Zeitgenossen.
Entsprechend aufgeregt debattiert denn auch die Politik die neu eingeführte Regelung. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles regte an, die Rente mit 67 so lange auszusetzen, bis mehr ältere Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, dass ein großer Teil der Beschäftigten nicht einmal das bisher gültige Renteneintrittsalter von 65 Jahren erreicht: „Die Rente mit 67 ändert an dieser Situation gar nichts. Sie ist nichts anderes als eine versteckte Rentenkürzung“, heißt es beim DGB.
Dem stimmt auch Barbara Riedmüller von der Freien Universität Berlin zu: „Keine Frage: wir haben ein Demografie-Problem. Aber es werden nicht alle Menschen gleich alt“, sagt die Wissenschaftlerin. Älter würden vor allem Beamte und höhere Angestellte. „Wer in einem belastenden Beruf arbeitet, dem werden dagegen einfach zwei Jahre genommen und die Rente gekürzt“, so Riedmüller.
Für ein höheres Lebensalter sind Faktoren wie das Einkommen, die Lebensumstände und das Gesundheitsverhalten entscheidend. „Aber der wichtigste Faktor ist das Bildungsniveau“, sagt Riedmüller. Besser gebildete Menschen leben länger. Von der Rente mit 67 sei also eine Bevölkerung betroffen, die „höchst indifferent“ ist, also unter sehr unterschiedlichen Bedingungen lebt. Sie selbst würde beispielsweise gerne länger arbeiten, darf als Beamtin aber nicht.
Firmen sind nicht auf Rente mit 67 vorbereitet
Ein entscheidender Faktor für die Rentenbemessung müsse daher der Arbeitsmarkt sein: Wenn genügend Menschen aufgenommen werden könnten, dann mache Rente mit 67 auch Sinn. „Aber wenn man sich die Abgangszahlen aus der Wirtschaft anschaut, ist das Gegenteil der Fall: Viele Menschen werden mit 55 in die Rente geschickt, und nur ganz selten hört man, dass jemand in die Arbeitswelt zurückgeholt wird“, sagt sie.
Eigentlich sieht sie in dem Modell keine Zukunft: „Solange die Arbeitswelt sich so dagegen stellt und keine Maßnahmen ergreift, dass die Rente mit 67 auch eine Beschäftigung bis 67 bedeutet, solange wird das Modell nicht funktionieren.“ Und dann sei die neue Regelung eben doch eine Rentenkürzung – „und zwar eine massive“.
Wirtschaft und Politik müssen gemeinsam nach Lösungen suchen
Und mit ihr droht ein noch größeres Problem: die Altersarmut. Im neuen Gesetz nicht geklärt ist nämlich die Frage, wie mit Langzeitarbeitslosen umgegangen wird. Die Zahl der armen Alten ist in den letzten Jahren ohnehin gestiegen. Wenn nun Menschen in sozialen Schieflagen die Renten noch gekürzt werden, könnte hier ein massives Problem auf die Bundesrepublik zukommen.
„Dieses Gesetz lässt die wesentliche Stellschraube, den Arbeitsmarkt, unberührt“, sagt Riedmüller. Die Kosten der Rente könnten nicht dauerhaft der Allgemeinheit aufgebürdet werden. Wirtschaft und Politik müssten gemeinsam nach Lösungen suchen, vor allem den gestiegenen Arbeitsmarktanforderungen gerecht zu werden. Denn erst wenn es auch realistisch ist, bis 67 zu arbeiten, kann das eingeführte Modell funktionieren – und damit mehr sein als ein verschleiertes Rentenkürzungsprogramm.
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: sorvynosov (08.01.2012) W
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