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Rettungsplan: Banken verweigern mehr Hilfe für Griechenland
Es war nicht einfach für die Inspektoren der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und des Internationalen Währungsfonds (IWF), zum vereinbarten Treffen mit Griechenlands Finanzminister Evangelos Venizelos vorzudringen: Denn das Finanzministerium am zentralen Syntagma-Platz im Herzen Athens wurde blockiert – von streikenden Beamten eben dieses Ministeriums.
Die Beamten sind mit drohenden Jobkürzungen ebenso wenig einverstanden wie mit der geplanten Einführung einer einheitlichen Besoldungsskala: Bisher entschied jedes Haus selbst, wer wie viel Geld bekam – das trieb die Kosten deutlich in die Höhe. Auch die Ministerien für Inneres, Landwirtschaft, Justiz, Gesundheit, Umwelt und Energie und Dezentralisierung wurden blockiert.
Zumindest Griechenlands Finanzminister ist indes bestens darauf vorbereitet, dass der Zugang ins eigene Haus versperrt sein könnte: Ein paar Straßen weiter unterhält er einen Ausweich-Amtssitz.
Viel Zeit zum Prüfen haben die Troika-Prüfer in Athen nicht mehr: Schließlich müssen sie ihr Urteil über den Stand des griechischen Sanierungsprogramms und die Schuldentragfähigkeit Griechenlands bis spätestens zum 13. Oktober fällen – schriftlich, in Form eines gewöhnlich Dutzende Seiten starken „Fortschrittsberichtes“ zu Griechenland – dem fünften seit Beginn des gemeinsamen 110-Milliarden-Euro-Kreditprogramms für Griechenland von Euroländern und IWF im Mai 2010.
Am 13. Oktober wollen die Finanzminister der Euroländer entscheiden, ob sie den europäischen Anteil (5,8 Milliarden Euro) der zusammen mit Geld des IWF acht Milliarden Euro ausmachende Kredittranche an Athen freigeben. Diesen Termin nannte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Bundestag.
Griechischer Sparkurs stagniert
Sollten die Troika-Fachleute den Bericht nicht rechtzeitig fertigstellen, werden sie sich zunächst mit der Veröffentlichung der Zusammenfassung begnügen – so wie beim letzten Mal. Viel Fortschritt werden die Prüfer nicht feststellen können: Bei etlichen Gesetzen und Reformen ist Griechenland hinter seinen Verpflichtungen zurück. Auch von den geplanten Privatisierungen ist bisher keine einzige umgesetzt. Auf der Stelle tritt auch die entscheidende Verkleinerung des 1,3 Millionen Menschen starken Staatsapparates aus Beamten und Angestellten meist rote Zahlen schreibender Staatsunternehmen.
Bis zum 13. Oktober werden diese und andere Versäumnisse kaum aufgeholt sein. Doch dieser Stichtag ist nicht zufällig gewählt: An diesem Tag geht Griechenland seiner Regierung zufolge das Geld aus. Ein paar Wochen können sich die Griechen auch danach noch mit der Ausgabe kurzfristiger Schuldverschreibungen über Wasser halten – jedenfalls, wenn am 13. Oktober die Zusage für neues Geld kommt und Kurzzeitinvestoren so sicher sein können, ihr Geld aus den Kreditmilliarden europäischer Steuerzahler zurückzubekommen.
Es gibt zwei Euro-Rettungsschirme – den modifizierten vorläufigen Mechanismus EFSF und seinen dauerhaften Nachfolger ESM, der Mitte 2013 in Kraft tritt.
Beide Instrumente sollen angeschlagenen Euro-Staaten im Notfall besser helfen können, ohne dass neue, die Finanzmärkte irritierende Rettungsaktionen der 17 Euro-Staaten nötig sind.
Ein Überblick über die wichtigsten Elemente beider Mechanismen...
WAS IST DIE EFSF? Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (European Financial Stability Facility, EFSF) wurde am 10. Mai 2010 als vorläufiger Euro-Rettungsschirm von einem EU-Gipfel ins Leben gerufen. Sie wird Mitte 2013 vom dauerhaften Rettungsschirms ESM abgelöst, der über dieselben Möglichkeiten verfügen soll. Die EFSF wird von dem deutschen Beamten Klaus Regling geführt.
WANN WIRD GEHOLFEN?Voraussetzung für die Hilfe beider Einrichtungen ist, dass die Stabilität der Euro-Zone insgesamt gefährdet ist und sich ein Empfängerland einem harten wirtschaftlichen Reformprogramm unterzieht.
Vorab muss zudem geklärt werden, ob ein Land, das Hilfskredite erhält, diese zurückzahlen kann.
Für die Auszahlung von Krediten ist ein einstimmiger Beschluss der Geldgeber nötig.
VOLUMEN DER EFSFDer jetzt gebilligte überarbeitete EFSF-Vertrag sieht vor, dass das Kredit-Volumen für angeschlagene Euro-Staaten auf effektiv 440 Milliarden Euro steigt.
Damit die EFSF eine solche Summe an den Finanzmärkten zu niedrigen Zinssätzen aufnehmen und dann mit einem Aufschlag an Staaten weiterleiten kann, bürgen die Euro-Staaten gemäß ihres Anteils an der Europäischen Zentralbank nun mit bis zu 780 Milliarden Euro.
Deutschland haftet für einen Anteil von 211 Milliarden Euro.
Vorsorglich wurde die Absicherung so berechnet, dass auch ohne einen Beitrag Griechenlands, Irlands und Portugals die volle Kredit-Summe zusammen käme.
Anders als bisher darf die EFSF künftig Kredite am Primärmarkt, also direkt von Staaten kaufen – genauso wie der ESM ab 2013.
Mit diesem neuen Instrument können die Rettungsschirme eine Art Starthilfe leisten, wenn sie sich an einer neuen Anleihe-Ausgabe des Landes beteiligen, das an die Kapitalmärkte zurückkehrt.
WELCHE NEUEN INSTRUMENTE BEKOMMT DIE EFSF?
Die Euro-Staaten haben am 21. Juli die Garantie-Aufstockung und vier neue Instrumente für die EFSF beschlossen und dazu ihren EFSF-Rahmenvertrag angepasst. Die vier Instrumente sind:
– Anleihenkäufe am Primärmarkt: Die EFSF kann künftig bei den Regierungen direkt neu ausgegebene Staatsanleihen kaufen.
– Anleihen am Sekundärmarkt: Auch Anleihenkäufe an den Börsen sind möglich, aber nur im Ausnahmefall.
– Vorsorgliche Kreditlinien: Euro-Länder können sich von der EFSF eine Kreditlinie zusichern lassen, die sie aber nicht nutzen müssen. Dies soll die Finanzmärkte beruhigen.
– Die EFSF kann Ländern künftig besondere Kredite geben, damit sie ihre Banken rekapitalisieren können.
DAS VOLUMEN DES ESM
Ab Mitte 2013 soll der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM die EFSF ablösen.
Er kann Kredite bis zu 500 Milliarden Euro vergeben.
Für eine gute Bonität braucht er dennoch „nur" eine Absicherung von 700 Milliarden Euro, weil er anders als der EFSF einen Kapitalstock von 80 Milliarden Euro in bar hat.
Der deutsche Anteil an der Gesamthaftung sinkt deshalb beim Übergang von der EFSF auf den ESM auf 190 Milliarden Euro.
Dafür muss Deutschland von diesen Betrag knapp 22 Milliarden Euro in den Kapitalstock einzahlen.
MITHAFTUNG PRIVATER GLÄUBIGER
Der ESM-Vertrag schreibt fest, dass ab 2013 alle in der Euro-Zone ausgegebenen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die Klausel enthalten, dass private Investoren an einer Krisenlösung beteiligt werden.
In Artikel 12 werden zwei Szenarien festgelegt: Befindet sich ein Land nur in einer vorübergehenden Liquiditätskrise, sollen die privaten Gläubiger ermutigt werden, ihre Anleihen länger zu halten.
Im Pleitefall muss der Mitgliedsstaat zwingend mit den Gläubigern verhandeln – der Privatsektor würde dann nötigenfalls etwa an einem Schuldenschnitt beteiligt.
Beide Fälle beziehen sich aber nur auf die ab Mitte 2013 ausgegebenen neuen Staatsanleihen mit den sogenannten Umschuldungsklauseln CAC.
Einzelheiten der CAC-Regeln sollen bis Jahresende geklärt werden.
BEVORZUGTER GLÄUBIGERSTATUS
Der ESM wird bei seinen ausgegebenen Krediten einen bevorzugten Gläubigerstatus ähnlich wie der IWF erhalten.
Im Insolvenzfall müssen diese Kredite aus Steuerzahlergeld vorrangig vor denen der privaten Hand bedient werden.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Hilfsprogramme bereits vor dem ESM begonnen und dann übertragen werden – dann verzichtet der ESM auf einen bevorzugten Status, den es heute für den EFSF auch nicht gibt.
Die Bundesregierung betont, dass diese Einschränkung nur für eine Übergangsphase etwa in Fällen wie Griechenland, Irland oder Portugal gelten kann.
NACHSCHUSSPFLICHT UND WEITERENTWICKLUNG
Mindestens alle fünf Jahre soll überprüft werden, ob der ESM-Rahmen verändert werden soll.
Es kann eine Nachschusspflicht für Länder geben, wenn Kredite etwa nicht zurückgezahlt werden.
In jedem Fall gilt etwa für Deutschland aber die Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro.
Der aus den EU-Finanzministern bestehende Gouverneursrat kann zudem Finanzierungsinstrumente wie den Ankauf am Primärmarkt oder den auf 200 Basispunkte festgelegten Aufschlag für vergebene Kredite ändern sowie einen Reservefonds und weitere Fonds einrichten.
EINSTIMMIGKEIT UND ZUSTIMMUNG
Wichtige Beschlüsse kann der Gouverneursrat nur einstimmig fällen.
Bei vielen technischen Fragen gilt eine qualifizierte Mehrheit von 80 Prozent.
Weil Deutschland rund 27 Prozent der Anteile hält, hat es auch in diesen Fällen de facto ein Veto.
Ungeklärt ist, wie die Nationalstaaten auf die Entscheidung ihrer Vertreter im Gouverneursrat Einfluss nehmen.
Viele Bundestagsabgeordnete beanspruchen, dass die deutsche Position vor wichtigen Weichenstellungen durch eine Parlamentszustimmung festgelegt wird – anders als beim EFSF, bei dem die Regierung nur ein Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss herstellen muss.
Die Regelung soll im Herbst im einem eigenen nationalen Beteiligungsgesetz geregelt werden.
Quelle: Reuters, Stand September 2011
Die Finanzindustrie wehrt sich unterdessen dagegen, bei der Hilfe für Griechenland stärker einbezogen zu werden. In der europäischen Politik wird diskutiert, den Privatsektor stärker an dem zweiten 100 Milliarden Euro starken Rettungspaket für Griechenland zu beteiligen. Die griechische Wirtschaft ist offenbar in weit schlechterer Verfassung als bisher vermutet, deshalb sind weitere Hilfen nötig.
Die deutschen Banken laufen allerdings Sturm gegen eine weitergehende Beteiligung daran. „Die Krise kann nur gelöst werden, wenn das nötige Vertrauen in das politische Handeln wieder hergestellt wird. Wenn die Regierungen die bisherige Vereinbarung wieder neu verhandeln, erreichen sie genau das Gegenteil“, sagte Michael Kemmer, der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands.
Sparkassen drohen, Kredite zu verteuern
„Der Vertrauensbruch wäre größer als mögliche positive Effekte.“ Die privaten Gläubiger seien willens und auch in der Lage, ihren Anteil zu schultern, aber „ein Deal ist ein Deal“. In dem Verband sind die privaten Banken zusammengeschlossen, darunter die Deutsche Bank und die Commerzbank.
Sparkassen-Präsident Heinrich Haasis hatte bereits auf der IWF-Tagung in Washington die ganz große Keule ausgepackt und signalisiert, dass die Sparkassen ihre Kredite verteuern könnten, falls sie sich stärker als geplant an der Hilfe für Griechenland beteiligen müssten. "Wenn heute nicht mehr das gilt, was man vor vier Wochen vereinbart hat, sehe ich kaum Chancen für eine freiwillige Beteiligung in der Zukunft“, sagte Haasis. „Die Politik tut gut daran, im Interesse der Kundschaft nicht noch mehr draufzupacken.“
Die Verbände mögen zwar gegen eine stärkere Beteiligung protestieren; tatsächlich rechnen sie aber wohl nicht mehr damit, sie völlig abwenden zu können. So räumte Andreas Schmitz, der Präsident des Bankenverbandes auf der IWF-Tagung in Washington bereits ein: „Ich glaube nicht, dass die Banken in Bezug auf Griechenland um weitere Belastungen herumkommen.“
Bisher ist vorgesehen, dass die privaten Schuldner Griechenlands, das sind vor allem Banken und Versicherungen, zur Sanierung der griechischen Staatsfinanzen beitragen, indem sie griechische Staatsanleihen aus ihrem Besitz umtauschen und gegen neue umtauschen. Der griechische Staat könnte dann von längeren Laufzeiten und niedrigeren Renditen profitieren. Der Bankenverband geht davon aus, dass der Privatsektor mit der bisherigen Vereinbarung den griechischen Staat um 30 Milliarden Euro entlasten würde.
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: sorvynosov (29.09.2011) W
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