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Notkredite: Umstrittene EZB-Aktion verschafft Athen mehr Zeit
Die EZB hat den griechischen Staat vorerst vor einer Pleite bewahrt. Die Zentralbank gab grünes Licht für weitere Notkredite der nationalen Notenbank. Die Aktion steht jedoch in der Kritik.
Von Sommerpause kann in der Euro-Zone keine Rede sein: Die Sorgen um Spanien nehmen zu und die Diskussion über Griechenlands Verbleib in der Währungsunion ist in vollem Gange.
Denn aufgrund der mehrwöchigen Schwierigkeiten bei der Regierungsbildung in Athen im Frühjahr gibt es "bedeutende Verzögerungen" bei der Umsetzung der vereinbarten Reform- und Sparauflagen, wie ein Sprecher der EU-Kommission sagte.
Wie groß diese Verzögerungen sind, muss jetzt wieder einmal die Troika klären.
Was ist die Troika?
 
Finanzexperten von EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) bilden die sogenannte Troika.
Diese "Männer in Schwarz", wie der spanische Finanzminister Luis de Guindos die Troika-Experten kürzlich nannte, prüfen in regelmäßigen Abständen, ob die unter den Euro-Rettungsschirm geflüchteten Länder die im Gegenzug für Milliardenhilfen vereinbarten Auflagen erfüllen.
Das heißt, die Regierungen müssen ihre Bücher öffnen, Reformen erläutern und Versäumnisse rechtfertigen. Anschließend verfasst die Troika einen Bericht, auf dessen Grundlage IWF und Eurozone über die Auszahlung weiterer Kredite entscheiden.
 Wann nimmt die Troika in Griechenland wieder die Arbeit auf?
 
Der EU-Kommission zufolge starten die Troika-Experten ihre neue Mission am Dienstag. Der neue Finanzminister Iannis Stournaras hat dann am Donnerstag einen Termin mit den internationalen Experten.
Das Gespräch dürfte unangenehm werden: Griechenland hängt bei der Umsetzung von Reformen und dem Verkauf von Staatsbesitz hinter den Auflagen hinterher und verlangt deswegen einen Aufschub um zwei Monate.
Das hieße jedoch, dass das Land mehr Geld als die für das zweite Hilfsprogramm vereinbarten 130 Milliarden Euro benötigt. Die Geduld der Geldgeber mit Griechenland schwindet jedoch zusehends.
Wann soll der Troika-Bericht fertig sein?
 
Stournaras hofft, dass die Vertreter der internationalen Geldgeber ihren Bericht bis Ende August fertiggestellt haben – und dann die Entscheidung über die Freigabe einer Kreditrate in Höhe von 31,5 Milliarden Euro aus dem zweiten Hilfsprogramm fallen kann.
Allerdings kommt Griechenland nicht so lange ohne neues Geld aus. Die Regierung in Athen muss am 20. August 3,2 Milliarden Euro an die EZB zurückzahlen, die sie nicht hat.
Für dieses Problem muss also schon vor Ende des kommenden Monats eine Lösung gefunden werden. Auch darüber wird der EU-Kommission zufolge im Rahmen des Troika-Besuchs in Athen diskutiert.
Eigentlich ist der Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) klar umrissen: Die Notenbank soll vor allem die Inflation im Zaum halten und gut 330 Millionen Bürgern in inzwischen 17 Euro-Staaten eine stabile Gemeinschaftswährung sichern. Das tut sie, indem sie Zinsen je nach Bedarf senkt oder erhöht. Doch in der Schuldenkrise in Europa sahen sich die Währungshüter zuletzt immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen. Ob Aufkaufprogramm für Staatsanleihen kriselnder Euroländer oder Beteiligung am Schuldenschnitt für Athen durch die Hintertür: Die EZB sieht sich dabei innerhalb des ihr zugebilligten rechtlichen Rahmens.
Die „Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank“ hält fest: Das „vorrangige Ziel“ des Eurosystems, also der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurostaaten, sei „die Preisstabilität zu gewährleisten“. Zudem sollen die Zentralbanken „die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union“ unterstützen, „soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist“.
Der EZB-Rat kann demnach „mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen über die Anwendung anderer Instrumente der Geldpolitik entscheiden“, die er bei Beachtung dieser Vorgaben „für zweckmäßig hält“. Diesem obersten Entscheidungsgremium der Notenbank gehören die 17 Vertreter der nationalen Euro-Notenbanken an sowie das EZB-Direktorium, das aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht.
Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Die „Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ legt in Artikel 123 fest: „Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für (.......) Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder (........) öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.“
Betont wird überdies die Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 130): „Bei der Wahrnehmung der ihnen (...) übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank (.....) Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Die Organe (....) der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.“
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: sorvynosov (04.08.2012) W
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