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Meinung | Verbrechensbekämpfung: Staatstrojaner offenbart das Dilemma der Behörden
Die Analyse des „Staatstrojaners“, die der Chaos Computer Club (CCC) jetzt veröffentlicht hat, ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Den Fachmann erstaunt, dass – vorausgesetzt, die CCC-Informationen treffen zu – diese Spionagesoftware nicht auf dem aktuellen Stand der Technik und wohl sogar schlampig programmiert ist. Haben wir tatsächlich nichts Besseres, oder ist das nur ein alter Versionsstand?
Im Vordergrund der ersten Reaktionen auf die CCC-Veröffentlichung stehen aber andere Fragen, zu Recht: Darf es dieses Werkzeug der Verbrechensbekämpfung in Deutschland überhaupt geben? In wessen Auftrag geschah das? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Der Bundesinnenminister sollte sich zusammen mit seinen Länderkollegen umgehend in dieser Sache erschöpfend äußern. Es geht dabei immerhin um nicht weniger als eine Grundsatzabwägung zwischen Sicherheit und Freiheit. Zum Thema Freiheit hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2008 klar gesprochen.
Demzufolge darf ein wie jetzt dokumentierter „Staatstrojaner“ in Deutschland nicht eingesetzt werden. Zur Sicherheit steht eine ebenso klare Antwort leider noch aus. Deshalb befinden sich die Sicherheitsbehörden in einem Dilemma: Während bald jeder Trickbetrüger Mittel der elektronischen Kriegsführung zur Hand hat, unterliegen deutsche Verbrechensbekämpfer einem kategorischen Verbot der Einmischung. Waffengleichheit sieht anders aus.
Bevor die Empörungswellen nun hochschlagen, ist zunächst zu klären, wo der „Staatstrojaner“ herkommt und ob er eingesetzt wurde. Sollten deutsche Ermittler auf eigene Faust mit einer lausig programmierten Software unterwegs gewesen sein, sind Konsequenzen unvermeidlich.
Handelt es sich bei dem Trojaner aber um eine alte Version, die vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil eingesetzt wurde, sollte die Diskussion über zeitgenössische Werkzeuge der Verbrechensbekämpfung dort weitergeführt werden, wo sie vor den CCC-Enthüllungen aufgehört hat. Und sie sollte endlich zu Ergebnissen führen.
Neue Bedrohungen für die Sicherheit im Internet-Zeitalter haben Staaten und internationale Organisationen veranlasst, Einrichtungen für einen "Cyber-Ernstfall" zu gründen...
1998: Joint Task Force-Computer Network Defense (JTF-CND)US-Streitkräfteseit 2010 aufgegangen im USCYBERCOM
2003: National Cyber Security Division (NCSD)US-HeimatschutzministeriumSitz: Washington
2005: Joint Functional Component Command – Network Warfare (JFCC-NW)US-StreitkräfteSitz: Fort Meade, Maryland, seit 2010 aufgegangen im USCYBERCOM
2008: Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence (CCDCOE) NatoSitz: Tallinn (Estland)
2009: Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information (ANSSI)französische RegierungSitz: Paris
2010: United States Cyber Command (USCYBERCOM) US-StreitkräfteSitz: Fort Meade, Maryland
2011: Nationales Cyber-AbwehrzentrumDeutschland angekündigt: Defence Cyber Operations Group, britisches Verteidigungsministerium
Quelle: dpa
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: sorvynosov (09.10.2011) W
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