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Italiens Premier: Mario Monti warnt vor Auseinanderbrechen Europas
Die Spannungen in der Euro-Krise tragen laut Mario Monti Züge einer "psychologischen Auflösung Europas". Der italienische Premier lobte den Kurs der EZB, in Deutschland verschärft sich die Kritik.
Im Kampf gegen die Schuldenkrise will die Europäische Zentralbank (EZB) künftig womöglich wieder Anleihen von Krisenstaaten der Euro-Zone aufkaufen. EZB-Chef Mario Draghi sagte, in den kommenden Wochen werde die Zentralbank die Bedingungen für Antikrisen-Maßnahmen wie diese ausarbeiten. Ein solcher Aufkauf der Anleihen von Staaten wie Spanien oder Italien soll die Märkte beruhigen und den Ländern helfen – ist aber nicht ohne Gefahren.
 
Wie funktionieren Staatsanleihen?
Mit Staatsanleihen nehmen Staaten Schulden auf, um ihre Ausgaben zu finanzieren. Die Anleihen sind also im Kern Schuldscheine. Als Wertpapiere bieten die Anleihen Anlegern – das können Großinvestoren wie Banken und Versicherungen oder Privatleute sein – eine Verzinsung.
Von der Laufzeit her können diese Papiere kurz-, mittel- oder langfristig sein. Ein Beispiel für Staatsanleihen in Deutschland sind die Bundesanleihen mit Laufzeiten von zehn oder 30 Jahren. Staaten geben regelmäßig neue Anleihen aus oder stocken bestehende Programme auf.
Wie läuft der Kauf von Schuldpapieren ab?
Investoren können Staatsanleihen auf verschiedenen Wegen erwerben. Werden Schuldscheine neu ausgegeben, kaufen Anleger diese direkt bei den Staaten. Bei diesen Anleiheauktionen – der sogenannte Primärmarkt – bekommen jene Investoren den Zuschlag, welche die niedrigsten Zinsen verlangen und dem Staat damit praktisch das günstigste Darlehen geben.
Einmal ausgegebene Anleihen können auf dem sogenannten Sekundärmarkt gehandelt werden. Die EZB darf nicht auf dem Primärmarkt aktiv werden. Dies entspräche direkter Staatsfinanzierung, die der EZB in den EU-Verträgen verboten ist. Die Notenbank kauft jedoch auf dem Sekundärmarkt Anleihen auf, also über die Börse oder direkt von Investoren.
Welches Ziel steht hinter einem Kauf von Staatsanleihen durch die EZB?
In der Euro-Schuldenkrise sind die Zinsen für neue Anleihen einzelner Staaten teils dramatisch angestiegen. Zuletzt hatten Anleihen in Spanien die Schwelle von sieben Prozent überschritten. In Zinsen drückt sich das Risiko aus, das Investoren hinter Anleihen vermuten.
Es waren also Zweifel gewachsen, ob Spanien seine Schulden zurückzahlen kann. Zinsen über sieben Prozent gelten als längerfristig nicht tragbar. Mit dem Aufkauf und der dadurch entstehenden Nachfrage nach Staatsanleihen kann die EZB Druck von den Ländern nehmen.
Welche Gefahren birgt der Schuldtitel-Kauf durch EU-Institutionen?
Experten zufolge birgt der Aufkauf von Staatsanleihen durch Institutionen wie die EZB die Gefahr, dass mit niedrigeren Zinsen der Reformdruck auf Krisenstaaten schwindet – und damit der Druck, ihre Schulden zu reduzieren.
Gleichzeitig geht das Risiko, das den Papieren anhaftet, auf die Institutionen über und damit auf deren Träger. Bei der EZB ist das die Gemeinschaft der 17 Euro-Staaten. Kommt durch den Aufkauf von Anleihen wiederum mehr Geld in Umlauf, kann dies die Inflation anheizen.
Welche Rolle kann der Euro-Rettungsschirm ESM beim Anleihe-Aufkauf spielen?
Einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge plant EZB-Chef Mario Draghi den koordinierten Aufkauf von Staatspapieren durch die Zentralbank und den geplanten Euro-Rettungsschirm ESM. Der ESM soll demnach direkt auf dem Primärmarkt Regierungen Papiere im kleineren Umfang abkaufen, um Zinsdruck zu nehmen – begleitend zu den Aufkäufen der EZB am Sekundärmarkt.
 
 
Eigentlich ist der Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) klar umrissen: Die Notenbank soll vor allem die Inflation im Zaum halten und gut 330 Millionen Bürgern in inzwischen 17 Euro-Staaten eine stabile Gemeinschaftswährung sichern. Das tut sie, indem sie Zinsen je nach Bedarf senkt oder erhöht. Doch in der Schuldenkrise in Europa sahen sich die Währungshüter zuletzt immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen. Ob Aufkaufprogramm für Staatsanleihen kriselnder Euroländer oder Beteiligung am Schuldenschnitt für Athen durch die Hintertür: Die EZB sieht sich dabei innerhalb des ihr zugebilligten rechtlichen Rahmens.
Die „Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank“ hält fest: Das „vorrangige Ziel“ des Eurosystems, also der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurostaaten, sei „die Preisstabilität zu gewährleisten“. Zudem sollen die Zentralbanken „die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union“ unterstützen, „soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist“.
Der EZB-Rat kann demnach „mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen über die Anwendung anderer Instrumente der Geldpolitik entscheiden“, die er bei Beachtung dieser Vorgaben „für zweckmäßig hält“. Diesem obersten Entscheidungsgremium der Notenbank gehören die 17 Vertreter der nationalen Euro-Notenbanken an sowie das EZB-Direktorium, das aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht.
Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Die „Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ legt in Artikel 123 fest: „Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für (.......) Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder (........) öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.“
Betont wird überdies die Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 130): „Bei der Wahrnehmung der ihnen (...) übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank (.....) Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Die Organe (....) der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.“
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: sorvynosov (05.08.2012) W
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