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Großrazzia: Bei Schlecker hat sich der Tatverdacht erhärtet
Verdacht auf Untreue, Insolvenzverschleppung und "Bankrott": Die Justiz geht nun mit voller Macht gegen das untergegangene Schlecker-Imperium vor. Für die Ex-Mitarbeiter ist das ein gutes Zeichen. Dieser Straftatbestand (Paragraf
15a der Insolvenzordnung) besagt im Kern, dass im Falle einer Firmenpleite
Geld- oder Freiheitsstrafen drohen, wenn die Insolvenz „nicht, nicht richtig
oder nicht rechtzeitig“ bei Gericht angezeigt wird. Es gibt jedoch eine
Einschränkung: Anders als etwa bei einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft
greift das Gesetz nicht für den eingetragenen Kaufmann (e.K.), weil der nämlich
keine juristische Person ist. Beim Dachunternehmen Anton Schlecker e.K. ergibt
sich somit keine Handhabe, sehr wohl aber bei den Tochterfirmen IhrPlatz und
Schlecker XL, die als GmbH & Co. KG beziehungsweise GmbH firmierten.
Kann laut Paragraf 266 im Strafgesetzbuch vorliegen, wenn
jemand die ihm anvertraute Macht missbraucht und die Pflicht zur Betreuung
eines Vermögens verletzt. Bei dem Geschäftsführer einer Firma kann das zum
Beispiel der Fall sein, wenn er Firmenvermögen unter Wert verkauft und so nicht
den Gegenwert erzielt, wie es seine Pflicht gewesen wäre. Es drohen fünf Jahre
Haft oder Geldstrafen. Dieser Straftatbestand (Paragraf 283 Strafgesetzbuch) hängt eng mit
einer Insolvenz zusammen, denn „wer bei Überschuldung oder bei drohender oder
eingetretener Zahlungsunfähigkeit“ beispielsweise Werte für die mögliche
Insolvenzmasse zur Bedienung der Gläubiger verheimlicht oder verschwinden
lässt, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe. Belangt werden kann
auch jemand, der die Bücher einer Firma nicht oder nicht ausreichend führt oder
aufbewahrt. dpa
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Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: sorvynosov (18.07.2012)
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