Deutsche Presse
your slogan
Donnerstag, 10.07.2025, 17:41


Willkommen Gast | RSS
Hauptseite Artikelverzeichnis Registrieren Login
Menü

Kategorien der Rubrik
Meine Artikel [413]

Statistik

Insgesamt online: 1
Gäste: 1
Benutzer: 0

Einloggen

Hauptseite » Artikel » Meine Artikel

DIW-Studie: Mehrwertsteuer-Reform benachteiligt Geringverdiener
Eine Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes würde nach einer Studie Geringverdiener dreimal so stark belasten wie die Spitzenverdiener. Bei einer Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes auf Produkte wie Nahrungsmittel und Bücher drohe den ärmsten Haushalten ein Realeinkommensverlust von bis zu 2,8 Prozent, den reichsten hingegen nur von 0,9 Prozent, heißt es in der Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Ursprünglich war der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent aus sozialen Gründen eingeführt worden. Inzwischen gilt er nicht nur für Nahrungsmittel und Druckerzeugnisse, sondern für rund 50 Produktgruppen.
Zum Jahreswechsel setzten Union und FDP den Steuerrabatt auch für Hotelübernachtungen durch, was den Staat jährlich etwa eine Milliarde Euro kostet.
NAHRUNGSMITTEL Sie stellen den größten Teil der ermäßigten Produkte. Sieben Prozent fallen etwa auf Fleisch, Fisch, Milch, Gemüse, Früchte, Nüsse, Kaffee, Tee, Gewürze, Mehl, Kartoffeln oder Zucker an, aber auch auf weiterverarbeitete Lebensmittel wie Brot oder Fertiggerichte. Während aber ...
... Essigsäure ermäßigt besteuert wird, fallen für Mineralwasser in der Flasche 19 Prozent Steuern an. Zubereitetes Krebsfleisch wird mit sieben Prozent besteuert, Hummer und Schnecken mit 19 Prozent. Für Milchmixgetränke gilt der Rabatt nur, wenn der Milchanteil mindestens 75 Prozent ausmacht.
LANDWIRTSCHAFT Auch die Landwirtschaft profitiert vom ermäßigten Steuersatz, zum Beispiel bei Futtermitteln. Auch tierische und pflanzliche Düngemittel, Holz oder Pellets werden niedriger besteuert. Das Gleiche gilt ...
... für Schnittblumen, Zierpflanzen und die wichtigsten Nutztiere wie Rinder, Zuchtpferde, Schweine, Ziegen oder auch Fische, nicht aber Hausesel oder Wildpferde. Voll besteuert werden auch Hunde, Katzen, Kanarienvögel und Zierfische, ihr Futter dagegen nur mit sieben Prozent.
DRUCKERZEUGNISSE Neben Büchern, Zeitungen und Zeitschriften – aber nur solche mit jugendfreiem Inhalt – kommen auch Bilderalben, Musiknoten, Landkarten und Sammler-Briefmarken in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes. Liegt dem Buch aber eine CD bei, ...
... wird es schwierig: Ergänzt die CD nur das Buch, bleibt es bei sieben Prozent, dominiert der CD-Inhalt, sind es 19 Prozent. Voll besteuert werden auch Hörbücher und E-Books.
NAHVERKEHR Mit sieben Prozent besteuert werden Fahrten mit Zügen, Straßenbahnen, S- und U-Bahnen, Bussen und Fähren, so lange sie unter 50 Kilometern bleiben. Ausgenommen von der Regelung sind Bergbahnen. Ab 50 Kilometern gilt der volle Steuersatz von 19 Prozent.
MEDIZINISCHER BEREICH Neben Rollstühlen, Prothesen und Krücken werden auch künstliche Gelenke, Hörgeräte, Herzschrittmacher und andere Implantate niedriger besteuert. Für Medikamente gilt dagegen der volle Steuersatz.
KUNST Auf Gemälde, Stiche und Skulpturen wird nur der ermäßigte Steuersatz erhoben, wenn es sich um in Handarbeit erstellte Originale handelt und nicht um Repliken oder Nachdrucke. Der Sieben-Prozent-Satz gilt auch für zoologische, botanische, anatomische und archäologische Sammelstücke. Auch Münzen und Medaillen werden nur mit sieben Prozent besteuert.
KULTUR und FREIZEIT Unter den geringeren Steuersatz fallen auch Eintrittskarten für Theater, Orchester, Konzerte, Museen, Zirkusse und Schwimmbäder sowie für Kinos, dort allerdings nur unter dem Vorbehalt des Jugendschutzes.
HOTELS und GASTSTÄTTEN Seit Anfang 2010 fallen auch Hotelübernachtungen unter die Ermäßigung. Begründet wurde dieser Rabatt, der auch für Campingplätze gilt, mit der Wirtschaftsförderung und ähnlichen Regelungen in europäischen Nachbarländern. Für Essen im Hotelrestaurant einschließlich des Frühstücks gilt jedoch weiterhin der volle Steuersatz.
Quelle: AFP
Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz bringe zwar mehr Transparenz in das Steuersystem und trage zum Bürokratie-Abbau bei, erklärte der DIW-Vorstandsvorsitzende Gert Wagner. Er warnte jedoch zugleich eindringlich vor der „unsozialen“ Wirkung der Vereinheitlichung.
Der Studie zufolge wäre die Belastung für Geringverdiener unterm Strich selbst dann deutlich höher, wenn die Bundesregierung die bei einer Abschaffung des ermäßigten Satzes entstehenden Mehreinnahmen von rund 23 Milliarden Euro im Jahr komplett nutzen würde, um den Mehrwertsteuer-Regelsatz von bisher 19 auf 16 Prozent zu senken.
Lebensmittel machen 70 Prozent am Umsatz aus
Die schwarz-gelbe Koalition will die Mehrwertsteuer vereinfachen, hat bis auf die umstrittene Absenkung des Satzes für Hotelübernachtungen aber noch keine konkreten Schritte umgesetzt. Für die meisten Produkte und Leistungen gilt derzeit ein Regelsatz von 19 Prozent. Für eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, dazu gehören auch Tierfutter und Gartenbau-Erzeugnisse.
Laut DIW-Studie machen Nahrungsmittel beim ermäßigten Satz rund 70 Prozent der Umsätze aus. „Für diese Grundnahrungsmittel geben ärmere Haushalte einen weit höheren Anteil ihres Einkommens aus als reiche. Eine Abschaffung des reduzierten Satzes würde sie deswegen auch viel stärker treffen“, erklärte DIW-Steuerexperte Stefan Bach.
Zwar könne die Mehrbelastung der ärmeren Haushalte durch Änderungen bei anderen Steuern oder Transferzahlungen kompensiert werden, dies sei aber schwierig wirksam umzusetzen und bedeute ein Mehr an Bürokratie. Der DIW-Experte sprach sich deshalb dafür aus, den ermäßigten Steuersatz bei Nahrungsmitteln beizubehalten.
Bisher 11 Kommentare: Jetzt laden
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: sorvynosov (21.04.2011) W
Aufrufe: 441 | Rating: 1.0/1
Kommentare insgesamt: 0
Vorname *:
Email *:
Code *:
Suche

Copyright MyCorp © 2025
Webhosting kostenlos - uCoz