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Bundesgerichtshof: Schreiber-Prozess muss neu aufgerollt werden
Der Prozess um den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber muss erneut aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall in der Revisionsverhandlung an das Landgericht Augsburg zurück.
Es soll klären, ob Schreiber zum Tatzeitraum zwischen 1988 und 1993 seinen Lebensmittelpunkt in Kanada oder in Deutschland hatte.
Außerdem müssen die Richter überprüfen, ob der Vorwurf der Bestechung des damaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) tatsächlich verjährt ist. Schreiber war 2010 wegen Hinterziehung von Steuern in Höhe von 7,3 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Schreiber wurde 2010 verurteilt
Das Augsburger Landgericht sah es damals als erwiesen an, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte.
Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von „Airbus“-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von „Fuchs“-Panzern nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert.
Gegen das Urteil legte Schreiber Revision ein. Das Landgericht habe die für die Besteuerung entscheidende Frage der „Ansässigkeit“ Schreibers falsch beurteilt, sagte sein Verteidiger Gunter Widmaier vor dem BGH. Dabei komme es auf den „Lebensmittelpunkt“ an – und den habe Schreiber schon damals in Kanada gehabt.
Schreiber: Lebensmittelpunkt in Kanada
Das Landgericht habe sich jedoch allein darauf bezogen, dass Schreiber seinen Hauptwohnsitz im oberbayerischen Kaufering hatte. Tatsächlich aber habe Schreiber, der seit 1982 auch kanadischer Staatsbürger ist, seinen „persönlichen und geschäftlichen Lebensmittelpunkt“ von 1988 bis 1993 in Kanada gehabt. Deutschland habe deshalb „kein Besteuerungsrecht“.
Zur Frage, warum Schreiber die Provisionseinnahmen auch in Kanada nicht versteuert habe, sagte Widmaier: „Wir sind nicht die Hüter kanadischer Steueransprüche.“
Nach zehn Jahren auf der Flucht wurde der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber (77) im August 2009 von Kanada nach Deutschland ausgeliefert. Ein Rückblick:
Oktober 1995:Nach der Durchsuchung seines Hauses in Oberbayern setzt sich Schreiber nach Pontresina in der Schweiz ab.
September 1997: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erlässt Haftbefehl wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung.
März 1999: Schreiber, der auch kanadischer Staatsbürger ist, flüchtet nach Kanada.
August 1999: Schreiber wird in Toronto gefasst, die deutsche Justiz beantragt seine Auslieferung.
November 1999: Der frühere CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep räumt ein, er habe 1991 von Schreiber eine Million Mark (511 292 Euro) als Spende für die CDU angenommen. Die CDU-Spendenaffäre kommt ins Rollen.
Januar 2000: CDU-Chef Wolfgang Schäuble gibt zu, dass er 1994 von Schreiber eine Spende von 100 000 Mark (rund 51 129 Euro) erhalten hat. Die CDU-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister habe den Betrag gesetzeswidrig als „sonstige Einnahme" verbucht.
März 2000: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Schreiber wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue, Betrugs und Steuerhinterziehung.
Mai 2004: Das höchste Gericht der Provinz Ontario (Kanada) ordnet Schreibers Ausweisung an, er geht in Berufung.
November 2007: Das Berufungsgericht von Ontario gibt grünes Licht für Schreibers Auslieferung. Schreiber beantragt ein Berufungsverfahren – sein dritter Gang zum Supreme Court.
Juli 2009: Das Berufungsgericht von Ontario weist Schreibers Widerspruch abermals zurück. Nach zehnjährigem juristischen Tauziehen ordnet Kanada seine Abschiebung an. Anfang August trifft Schreiber in Deutschland ein.
Januar 2010: Das Verfahren gegen Schreiber beginnt vor dem Landgericht Augsburg.
Mai 2010: Schreiber wird zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung legt Revision ein.
September 2011: Der Bundesgerichtshof überprüft das Urteil und verweist den Fall in der Revisionsverhandlung an das Landgericht Augsburg zurück. Es soll klären, ob Schreiber zum Tatzeitraum zwischen 1988 und 1993 seinen Lebensmittelpunkt in Kanada oder in Deutschland hatte. Außerdem müssen die Richter überprüfen, ob der Vorwurf der Bestechung des damaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) tatsächlich verjährt ist.
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: sorvynosov (06.09.2011) W
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