Deutsche Presse
your slogan
Sonntag, 13.07.2025, 22:11


Willkommen Gast | RSS
Hauptseite Artikelverzeichnis Registrieren Login
Menü

Kategorien der Rubrik
Meine Artikel [413]

Statistik

Insgesamt online: 1
Gäste: 1
Benutzer: 0

Einloggen

Hauptseite » Artikel » Meine Artikel

Abstimmung im Parlament: Slowakei droht Euro-Rettungsschirm zu blockieren
Das Parlament in Bratislava stimmt am Dienstag als letztes Euro-Land über die Erweiterung des Euro-Rettungsschirms ab. Es droht ein Nein und ein vorzeitiges Ende der Regierung. Ohne Zustimmung der Slowakei kann die Erweiterung des Rettungsschirms EFSF nicht umgesetzt werden.
Die letzte Krisensitzung der vier Regierungsparteien vor der geplanten Parlamentsabstimmung ging ergebnislos auseinander. Die Gespräche würden am Dienstag ab 9 Uhr fortgesetzt, kündigte die slowakische Ministerpräsidentin Iveta Radicova an. Die entscheidende Parlamentssitzung beginnt am Dienstag um 13 Uhr. Kreisen zufolge soll die Regierungschefin in den Verhandlungen mit ihrem Rücktritt gedroht haben. Allerdings könnte im slowakischen Parlament bei einem Nein auch ein zweites Mal über den Rettungsschirm abgestimmt werden.
SaS-Chef Sulik kündigt Widerstand an
Kreisen zufolge wird ein neuer Kompromissvorschlag innerhalb der Mitte-Rechts-Koalition diskutiert wird. Demnach knüpft die Slowakei ihre Zustimmung zur EFSF-Erweiterung an Bedingungen. So müssen neue Hilfen durch den EFSF von der slowakischen Regierung und dem Haushalts- sowie Finanzausschuss des Parlaments gebilligt werden. Allerdings sollen die einzelnen Parteien kein Veto-Recht erhalten.
Es gibt zwei Euro-Rettungsschirme – den modifizierten vorläufigen Mechanismus EFSF und seinen dauerhaften Nachfolger ESM, der Mitte 2013 in Kraft tritt.
Beide Instrumente sollen angeschlagenen Euro-Staaten im Notfall besser helfen können, ohne dass neue, die Finanzmärkte irritierende Rettungsaktionen der 17 Euro-Staaten nötig sind.
Ein Überblick über die wichtigsten Elemente beider Mechanismen...
WAS IST DIE EFSF? Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (European Financial Stability Facility, EFSF) wurde am 10. Mai 2010 als vorläufiger Euro-Rettungsschirm von einem EU-Gipfel ins Leben gerufen. Sie wird Mitte 2013 vom dauerhaften Rettungsschirms ESM abgelöst, der über dieselben Möglichkeiten verfügen soll. Die EFSF wird von dem deutschen Beamten Klaus Regling geführt.
WANN WIRD GEHOLFEN?Voraussetzung für die Hilfe beider Einrichtungen ist, dass die Stabilität der Euro-Zone insgesamt gefährdet ist und sich ein Empfängerland einem harten wirtschaftlichen Reformprogramm unterzieht. Vorab muss zudem geklärt werden, ob ein Land, das Hilfskredite erhält, diese zurückzahlen kann. Für die Auszahlung von Krediten ist ein einstimmiger Beschluss der Geldgeber nötig.
VOLUMEN DER EFSFDer jetzt gebilligte überarbeitete EFSF-Vertrag sieht vor, dass das Kredit-Volumen für angeschlagene Euro-Staaten auf effektiv 440 Milliarden Euro steigt. Damit die EFSF eine solche Summe an den Finanzmärkten zu niedrigen Zinssätzen aufnehmen und dann mit einem Aufschlag an Staaten weiterleiten kann, bürgen die Euro-Staaten gemäß ihres Anteils an der Europäischen Zentralbank nun mit bis zu 780 Milliarden Euro.
WIE HOCH IST DER DEUTSCHE ANTEILDeutschland haftet für einen Anteil von 211 Milliarden Euro. Vorsorglich wurde die Absicherung so berechnet, dass auch ohne einen Beitrag Griechenlands, Irlands und Portugals die volle Kredit-Summe zusammen käme. Anders als bisher darf die EFSF künftig Kredite am Primärmarkt, also direkt von Staaten kaufen – genauso wie der ESM ab 2013. Mit diesem neuen Instrument können die Rettungsschirme eine Art Starthilfe leisten, wenn sie sich an einer neuen Anleihe-Ausgabe des Landes beteiligen, das an die Kapitalmärkte zurückkehrt.
WELCHE NEUEN INSTRUMENTE BEKOMMT DIE EFSF? Die Euro-Staaten haben am 21. Juli die Garantie-Aufstockung und vier neue Instrumente für die EFSF beschlossen und dazu ihren EFSF-Rahmenvertrag angepasst. Die vier Instrumente sind: 1. Anleihenkäufe am Primärmarkt: Die EFSF kann künftig bei den Regierungen direkt neu ausgegebene Staatsanleihen kaufen. 2.Anleihen am Sekundärmarkt: Auch Anleihenkäufe an den Börsen sind möglich, aber nur im Ausnahmefall. 3. Vorsorgliche Kreditlinien: Euro-Länder können sich von der EFSF eine Kreditlinie zusichern lassen, die sie aber nicht nutzen müssen. Dies soll die Finanzmärkte beruhigen. 4. Die EFSF kann Ländern künftig besondere Kredite geben, damit sie ihre Banken rekapitalisieren können.
DAS VOLUMEN DES ESMAb Mitte 2013 soll der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM die EFSF ablösen. Er kann Kredite bis zu 500 Milliarden Euro vergeben. Für eine gute Bonität braucht er dennoch „nur" eine Absicherung von 700 Milliarden Euro, weil er anders als der EFSF einen Kapitalstock von 80 Milliarden Euro in bar hat. Der deutsche Anteil an der Gesamthaftung sinkt deshalb beim Übergang von der EFSF auf den ESM auf 190 Milliarden Euro. Dafür muss Deutschland von diesen Betrag knapp 22 Milliarden Euro in den Kapitalstock einzahlen.
MITHAFTUNG PRIVATER GLÄUBIGERDer ESM-Vertrag schreibt fest, dass ab 2013 alle in der Euro-Zone ausgegebenen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die Klausel enthalten, dass private Investoren an einer Krisenlösung beteiligt werden. In Artikel 12 werden zwei Szenarien festgelegt: Befindet sich ein Land nur in einer vorübergehenden Liquiditätskrise, sollen die privaten Gläubiger ermutigt werden, ihre Anleihen länger zu halten. Im Pleitefall muss der Mitgliedsstaat zwingend mit den Gläubigern verhandeln – der Privatsektor würde dann nötigenfalls etwa an einem Schuldenschnitt beteiligt. Beide Fälle beziehen sich aber nur auf die ab Mitte 2013 ausgegebenen neuen Staatsanleihen mit den sogenannten Umschuldungsklauseln CAC.
BEVORZUGTER GLÄUBIGERSTATUSDer ESM wird bei seinen ausgegebenen Krediten einen bevorzugten Gläubigerstatus ähnlich wie der IWF erhalten. Im Insolvenzfall müssen diese Kredite aus Steuerzahlergeld vorrangig vor denen der privaten Hand bedient werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Hilfsprogramme bereits vor dem ESM begonnen und dann übertragen werden – dann verzichtet der ESM auf einen bevorzugten Status, den es heute für den EFSF auch nicht gibt. Die Bundesregierung betont, dass diese Einschränkung nur für eine Übergangsphase etwa in Fällen wie Griechenland, Irland oder Portugal gelten kann.
NACHSCHUSSPFLICHT UND WEITERENTWICKLUNGMindestens alle fünf Jahre soll überprüft werden, ob der ESM-Rahmen verändert werden soll. Es kann eine Nachschusspflicht für Länder geben, wenn Kredite etwa nicht zurückgezahlt werden. In jedem Fall gilt etwa für Deutschland aber die Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro. Der aus den EU-Finanzministern bestehende Gouverneursrat kann zudem Finanzierungsinstrumente wie den Ankauf am Primärmarkt oder den auf 200 Basispunkte festgelegten Aufschlag für vergebene Kredite ändern sowie einen Reservefonds und weitere Fonds einrichten.
EINSTIMMIGKEIT UND ZUSTIMMUNGWichtige Beschlüsse kann der Gouverneursrat nur einstimmig fällen. Bei vielen technischen Fragen gilt eine qualifizierte Mehrheit von 80 Prozent. Weil Deutschland rund 27 Prozent der Anteile hält, hat es auch in diesen Fällen de facto ein Veto. Ungeklärt ist, wie die Nationalstaaten auf die Entscheidung ihrer Vertreter im Gouverneursrat Einfluss nehmen.
Quelle: Reuters
Die neoliberale zweitstärkste Regierungspartei SaS von Parlamentspräsident Richard Sulik hatte angekündigt, bei der Parlamentssitzung die EFSF-Erweiterung nicht zu unterstützen, falls die Koalitionspartner ihre Bedingungen nicht akzeptierten. Dazu zählt, dass die Slowakei schon jetzt eine Teilnahme am Stabilisierungsmechanismus ESM ausschließt, der dem EFSF ab 2013 nachfolgen soll. Diese Bedingungen hatte Regierungschefin Radicova aber als „für die anderen Euro-Länder nicht akzeptierbar“ abgelehnt.
Ohne Suliks SaS findet Radicova jedoch keine eigene Mehrheit im Parlament für die EFSF-Erweiterung. Die sozialdemokratische größte Oppositionspartei Smer von Ex-Premier Robert Fico ist zwar prinzipiell für die EFSF-Erweiterung. Fico hat aber bisher stets betont, er werde nur dann für eine Ja-Mehrheit sorgen, wenn die gegenwärtige Regierung ihre „Unfähigkeit“ anerkenne und zurücktrete, um den Weg für vorgezogene Neuwahlen freizumachen.
Malta stimmt Rettungsschirm zu
Die Schuldenkrise im Euro-Raum hatte sich in den vergangenen Tagen verschärft. Drei Jahre nach der Finanzmarktkrise müssen wieder Banken gerettet werden. Die belgisch-französische Großbank Dexia wird zerschlagen und teilweise verstaatlicht. In Griechenland wird eine kleine Bank von der Notenbank gerettet. Weil Berlin und Paris erst Ende Oktober ein Gesamtpaket zur Eindämmung der Krise vorlegen wollen, wird der für nächste Woche geplante EU-Gipfel auf den 23. Oktober verschoben.
Wenige Stunden vor der entscheidenden Sitzung in Bratislava stimmte in Malta das Parlament des kleinsten EU-Landes dem Rettungsschirm zu. Die Abstimmung in Valletta fiel einstimmig aus. „Dies stellt Maltas Verpflichtung zur europäischen finanziellen Stabilität unter Beweis“, sagte Finanzminister Tonio Fenech nach der Abstimmung.
Für dieses Video wurde kein passender Videoplayer gefunden.
Zum abspielen dieses Videos benötigen Sie einen aktuellen Adobe© Flash Player.
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: sorvynosov (11.10.2011) W
Aufrufe: 197 | Rating: 0.0/0
Kommentare insgesamt: 0
Vorname *:
Email *:
Code *:
Suche

Copyright MyCorp © 2025
Webhosting kostenlos - uCoz